Ein Termin für ein Erstgespräch kann i.d.R. innerhalb von ein bis zwei Wochen vereinbart werden. Eine Psychotherapie oder Beratung kann sich direkt an das Erstgespräch anschließen.
Anzahl und Frequenz der Termine sowie die Dauer richten sich nach dem Bedarf und werden individuell vereinbart: Kontakt
In meiner Praxis sind Sie in der Regel Selbstzahler. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (Psychotherapie HeilPrG) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Dies bietet Ihnen auch Vorteile:
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist frei in der Wahl des psychotherapeutischen Verfahrens und unterliegt keiner Verpflichtung, Daten an die Krankenkasse zu übermitteln.
Psychotherapie (HeilPrG) kann je nach Tarif und Leistung von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Paartherapie ist generell keine Leistung der Krankenkasse und muss selbst gezahlt werden.
Mein Honorar sowie weitere Rahmenbedingungen (Absagefristen, Rechnungsstellung, Schweigepflicht, Erreichbarkeit etc.) vereinbaren wir zu Beginn der Behandlung in einem Behandlungsvertrag, der jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar ist und der gegenseitigen Rechtssicherheit dient.
Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen sprechen Sie mich bitte auf meine Härtefallregelung an. Ich halte zwei Therapieplätze für entsprechende Klientinnen / Klienten bereit.
Haben Sie Fragen zum Honorar oder zur Abrechnung? Rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir eine Mail: Kontakt